Tourenreglement SAC Sektion Manegg


Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter

Allgemeines und Organisation
Begriffe Art. 1 Als Touren im Sinne dieses Reglementes gelten alle sportlichen Anlässe
der Sektion Manegg, wie z.B. Wander-, Berg-, Kletter-, Skitouren und Kurse.
Geltungsbereich Art. 2 Das Tourenreglement gilt für das gesamte Tourenwesen der Sektion Manegg,
sofern es sich nicht um einen J+S -Anlass handelt.
Wo nötig, wird betreffend Werktags unterwegs auf abweichende Bestimmungen verwiesen.
Touren Organisation Art. 3 Die Organisation der Touren erfolgt durch den Tourenobmann und die Tourenleiter.
Ansprechperson
Tourenwesen
Art. 4 Der Tourenobmann ist Ansprechperson und Beschwerdeinstanz für das gesamte Tourenwesen.
Er informiert an Versammlungen und nimmt Vorschläge entgegen.
Jahresplanung Art. 5 Anlässlich einer Tourenleitersitzung wird unter Leitung des Tourenobmannes
das Jahresprogramm zusammengestellt. Die Planungen der Touren von Werktags unterwegs,
Jugend, sowie Kinder- und Familienbergsteigen erfolgen an je separaten Besprechungen.
Genehmigung
durch GV
Art. 6 Das Tourenprogramm ist der Generalversammlung zur Genehmigung vorzulegen.
Leitung von Touren und Kursen
Tourenleiter
Rekrutierung
Art. 7 Der Tourenobmann schlägt dem Vorstand geeignete Rekrutierung Mitglieder
als Tourenleiter vor. Der Vorstand befindet über die Ernennung.
Eine allfällige Aberkennung erfolgt durch Vorstandsbeschluss.
Aus-/Fortbildung
Nachwuchs
Art. 8 Die Tourenleiter müssen den SAC-Richtlinien entsprechend ausgebildet sein
und sich regelmässig fortbilden. Die Kosten übernimmt in der Regel die Sektion.
Der Tourenobmann überwacht die Tätigkeit der Tourenleiter.
Dem Nachwuchs widmet er die notwendige Aufmerksamkeit.
Tourenleitung
Ausrüstung
Art. 9 Die Tourenleiter organisieren und leiten die Touren der Sektion Manegg.
Sie stehen für Auskünfte über Touren zur Verfügung und leiten die Tourenbesprechungen.
Sie bestimmen die Ausrüstung der Teilnehmer und das notwendige Gruppenmaterial.